Zusatz-Ausschreibung Gastklasse „Classic-Twinshock- Evo“ beim NRW-MX-Cup beim AMC Langgöns im ADAV e.V. für Sonntag, den 21.4.2024
Zugelassen sind folgende Fahrzeuge und Fahrer:
Classic -Klasse
- Motocross-Motorräder bis Bj.1971 möglichst im Originalzustand.
- Federweg vorne max 180 mm hinten max 130 mm.
- Eine schriftliche Bestätigung des Fahrers, dass er im Besitz einer gültigen Krankenversicherung ist, welche im Fall einer Behandlung die Leistungen zahlt (liegt im Rennbüro zum Ausfüllen vor Ort aus!).
- Die Nenngebühr von €50 ist vor Ort im Rennbüro zu zahlen. Eine Tagesmitgliedschaft des DMV ist nicht mehr notwendig!
- Sonderbestimmungen:
- Classic Motorräder pre 72
- Gabelrohrdurchmesser 35 mm, Federweg vorne max. 180 mm, hinten max. 130mm, gemessen an der Hinterachse, ohne Berücksichtigung des Anschlaggummis.
- Bei 2-Takt Motoren kein Membraneinlass.
- Baujahrdefinierung: Das erste Motorrad dieser Serie ist 1971 gebaut, – wenn diese Technik unverändert z. B. noch 2 Jahre gebaut wurde, so ist das zulässig, solange die Technischen Bestimmungen eingehalten sind.
- Neuere Stoßdämpfer, auch mit verstellbarer Dämpfung, sind erlaubt, soweit der vorgeschriebene Federweg eingehalten wird.
- Mindestalter des Fahrers: 18 Jahre
Twinshock-Klasse
- Motocross-Motorräder von Bj. 1972 bis Bj. 1983. Luftkühlung, Trommelbremse, keine Federwegbegrenzung, 2 Federbeine, keine Umlenkung, herkömmliche Gabelbauart Dmax 43mm.
- Baujahrältere modifizierte Motorräder fallen ebenfalls in diese Klassifizierung.
- Eine schriftliche Bestätigung des Fahrers, dass er im Besitz einer gültigen Krankenversicherung ist, welche im Fall einer Behandlung die Leistungen zahlt (liegt im Rennbüro zum Ausfüllen vor Ort aus!).
- Die Nenngebühr von €50 ist vor Ort im Rennbüro zu zahlen. Eine Tagesmitgliedschaft des DMV ist nicht mehr notwendig!
Sonderbestimmungen:
- In der Twinshock-Klasse können Motorräder der Baujahre 1972 bis 1983 starten. Luftkühlung, Trommelbremsen und zwei Federbeine (keine Umlenkung) und konventionelle Gabel sind Voraussetzung. Ebenfalls zugelassen sind:
- Yamaha Motorräder dieser Baujahre mit Dreiecksschwinge,
- Kramer Motorräder ohne Umlenkung ,
- Husqvarna Motorräder der Baujahre 1984 und 1985
- Mindestalter Fahrer: 14 Jahre
Evo-Klasse
- Motocross-Motorräder „pre 90“ ( Bj. Vor 1990, Monoshockmotorräder von Bj. 1980 bis 1990. Optischer und technischer Zustand so originalgetreu wie möglich, Trommel- oder Scheibenbremsen, Luft- oder Wasserkühlung.
- Eine schriftliche Bestätigung des Fahrers, dass er im Besitz einer gültigen Krankenversicherung ist, welche im Fall einer Behandlung die Leistungen zahlt (liegt im Rennbüro zum Ausfüllen vor Ort aus!).
- Die Nenngebühr von €50 ist vor Ort im Rennbüro zu zahlen. Eine Tagesmitgliedschaft des DMV ist nicht mehr notwendig!
Sonderbestimmungen:
- MX-Motorräder “pre 90” (bis 31.12.1989 gebaut, Monoshockmotorräder von 1980 bis 31.12.1989. Optischer und Technischer Zustand so original als möglich, Trommel- oder Scheibenbremse, Luft- oder Wasserkühlung, herkömmlicher oder Upside-Down Gabel (je nach Originalausstattung).
Nicht erlaubt sind: Verbesserte Zubehörteile nach 1990. Erlaubt sind: Zubehörstoßdämpfer mit Originalmaßen, neuere Schalldämpfer(Lärmminderung). In diese Klasse fallen ebenfalls eventuell Twinshock-Motorräder mit Modifikationen wie z.B. falschen Gabeln, oder ähnlichem. - Mindestalter Fahrer: 14 Jahre
Allgemeine Regeln
- Diese Wettbewerbe dienen in erster Linie dem Erhalt und der Pflege des technischen Kulturgutes und sind dem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen.
- Jeder Teilnehmer kann der Technischen Abnahme für die Klasse, für die er eine Nennung abgegeben hat, nur 1 Motorrad vorführen, das den Hubraumfestlegungen dieser Klasse entsprechen muss.
- Ausnahme sind die Klassen Classic und Twinshock.
- Die Teilnehmer sind für die Anbringung, Funktionalität und bei Verlust von Transpondern für diesen verantwortlich. Es Pflicht diese ab dem 1. freien Training (bei jedem Befahren der Strecke) zu verwenden um in Wertung zu kommen!
- Zulässig ist nur unverbleiter Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche Zusätze, ausgenommen handelsübliche Schmierstoffe. Ebenso ist die Verwendung von Biokraftstoffen gestattet.
- Die Motorräder sollen möglichst im Originalzustand sein. Es dürfen keine maßgebenden Veränderungen, z. B. Federwegverlängerung vorgenommen werden.
- Umbaumaßnahmen, die in der jeweiligen Einsatzzeit üblich waren, sind erlaubt. Beispiel: Horex-Gabel in einer NSU-Max, Kreidler –Tank auf einer Maico.
- Replicas mit technischen Daten wie das Original (Fahrwerk, Motor, Optik) sind ebenfalls zugelassen.
- Bei berechtigtem Zweifel am Baujahr oder der technischen Ausführung kann der Technische Kommissar in Abstimmung mit einem Mitglied des NRW-MX-Cup- Organisations-Komitee das Fahrzeug neu einstufen.
- Aus Sicherheits- und Unfallschutzgründen sind Klappfußrasten und Lenkerstrebenpolster zu montieren. Eine Auspuffschalldämpfung ist zu montieren. Das vordere Kettenritzel ist abzudecken.
- Wegen des höheren Ausfallrisikos ist der Austausch des Motorrades in der Classic-und Twinshock-Klasse erlaubt. Das als Zweitfahrzeug eingesetzte Motorrad muss auch abgenommen sein.
- Das Nenngeld beträgt pro Fahrer 50,00 €. Darin sind eine Fahrerkarte und zwei Helferkarten enthalten.
- Die Nennung erfolgt über das Gastfahrernennungsformular des NRW-MX-Cup.
- Im Übrigen gelten die allgemeinen Ausschreibungsbedingungen des NRW-MX-Cup 2023.
Nennung
Zur Nennung dieser lizenzfreien Klassen nutzt bitte das Gastfahrer-Nennformular des MX Cup für Gastfahrer:
https://www.mx-cup.de/media/files/nennung-einzelrennen-2024-01.pdf
https://www.mx-cup.de/media/files/nennung-einzelrennen-2024-01.pdf
Bitte handschriftlich bei “Gastfahrer” eintragen ob Classic, Twin Shock oder Evo.
Dieses mailt ihr dann vorab an info@mxcup.de
Dieses mailt ihr dann vorab an info@mxcup.de
Bitte bedenkt, das ihr das Formular inkl. des Haftungsverzichts im Original beim Rennbüro abgeben werden mussinfo@mx-cup.de