Training

Öffnungszeiten


Kein Training für Quads, ATV’s, Gespanne
Kein Training an Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag


Vereinsmitglieder & Gastfahrer

Montag - Samstag09:00 Uhr - 19:00 Uhr (alle Klassen)
Donnerstagab 17:00 Uhr reserviert für Jugendtraining (bis einschl. 18 Jahre)

Nur Vereinsmitglieder

Sonn- & Feiertage13:00 Uhr - 14:30 Uhr (nur 50ccm bis 65ccm)
14:30 Uhr - 20:00 Uhr (alle Klassen)

Tickets und Verkaufsstellen

Preise (auch Vereinsmitglieder ohne Jahresstreckenausweis)

Große Trainingsstrecke
50, 65, 85 cm³                                   20 Euro                   pro Fahrer
ab 125 cm³                                        25 Euro                   pro Fahrer

Kinderstrecke
bis 100 cm³                                         5 Euro                   pro Fahrer

Bei Einschränkung des Trainingsbetriebes wird dies auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Start“ – Aktuelles bekannt gegeben. Dort besteht die Möglichkeit, sich mit eigener E-Mail-Adresse auf der Newsletter-Anmeldung einzutragen, um stets die neuesten Ankündigungen zu erhalten. Alternativ kann der AMC auch gerne auf Facebook besucht werden.

 

Tageskarten für Gastfahrer und Vereinsmitglieder ohne Jahresstreckenausweis

Gastfahrer benötigen zur Nutzung unserer Trainingsstrecken eine Tageskarte und können dann zu den oben genannten Öffnungszeiten für Gastfahrer unser Vereinsgelände nutzen.

 

Onlinetickets über MX-Tickets

Die Onlinetickets werden im Shop von MX-Tickets erworben und sind auf Nachfrage auf dem Smartphone nachzuweisen. Ausserdem könnt ihr dort , sobald ihr angemeldet seid einen deutlcih vereinfachten Prozess nutzen und der Haftungsverzicht ist auch automatisch  unterschrieben. 

 Vor Ort

Tagesausweise können auch in unseren Verkaufsstellen erworben werden.

Metzgerei Weber 
35428 Langgöns, Breitgasse 9
Montags – Samstag                     08:00 bis 12.00 Uhr 

Anfahrt

Pro Vita Fitness GmbH
35428 Langgöns, St.-Ulrich-Ring 11
Montags & Mittwoch & Freitag    8:00 bis 22:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag                 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:30-22:00 Uhr
Samstag  & Sonntag                     10:00 bis 15:30 Uhr
Feiertags                                         9:00 – 14:00 Uhr

Anfahrt

 

Regeln zur Nutzung der Kinderstrecke

Zugelassene Fahrzeuge
– einspurige Motocrossfahrzeuge bis max. 100 cm³
– Kinderquads

Ein Befahren der Kinderstrecke ist ausschliesslich für Kids bis max. 65ccm und ohne Rennerfahrung erlaubt. 

Schutzbekleidung/-ausrüstung
– motocrosstypische Schutzausrüstung
(Helm, Schutzbrille, Handschuhe und festes Stiefelwerk)

Außerdem empfehlen wir: Brust-/Rückenprotektor, Ellenbogen-, Knie- sowie Hals-/
Genickschutz

Die nachfolgenden Richtlinien zur Nutzung des Vereinsgeländes/Trainingsstrecken haben ebenfalls Gültigkeit.

Richtlinien zur Nutzung des Vereinsgeländes/Trainingsstrecken des AMC Langgöns im ADAC e.V.

Achtung!  Achtung!  Achtung!  Achtung!  Achtung!  Achtung!

  • Es ist strikt untersagt, die Trainingsstrecken ohne gültigen Jahresstreckenausweis
    bzw. Tageskarten und somit ohne Haftungsverzicht zu befahren.
  • Für Gastfahrer bestehen auf dem Vereinsgelände des AMC keine
    Trainingsmöglichkeiten für Quads, ATV`s und Gespanne (Ausnahme: Kinderquads
    auf der Kinderstrecke)
  • Die ersten 15 Minuten jeder angefangenen Stunde (außer sonntags) sind den Fahrern der Klassen 50, 65 sowie 85 cm³ vorbehalten.
  • An den Feiertagen Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag gilt absolutes Fahrverbot auf den Trainingsstrecken. Die Trainingszeiten sind an diesen Tagen ungültig.
  • Ist die Schranke an der Einfahrt zum Vereinsgelände geschlossen, sind die Strecken für gesperrt erklärt und dürfen unter keinen Umständen befahren werden.
  • Ein Betanken der Motorräder ist nur mittels Benutzen einer Auffangwanne/ ausreichend großer, flüssigkeitsundurchlässiger Unterlage oder im Tankhäuschen neben der Streckeneinfahrt zulässig. Ein Abdampfen der Motorräder ist auf dem Vereinsgelände strikt verboten.
  • Es ist strikt verboten, im Fahrerlager einschließlich des Parkplatzes unnötig herum zu fahren sowie die Grünflächen einschließlich der bepflanzten Hänge zu befahren.
  • Es ist strikt untersagt, persönlich anfallenden Abfall auf dem Vereinsgelände zu entsorgen. Dieser ist wieder mit nach Hause zu nehmen. Dies gilt auch unabhängig davon, dass sich auf dem Vereinsgelände Müllboxen befinden.
  • Die maximale Auspufflautstärke beträgt 94 db. Bei begründetem Verdacht führen wir Messungen vor Ort durch.
  • Die Benutzung der Trainingsstrecken geschieht auf eigene Gefahr.
  • Die Trainingszeiten sind unbedingt einzuhalten.
  • Jahresstreckenausweise sowie Tageskarten sind gut sichtbar im PKW/LKW anzubringen und auf Verlangen den zur Kontrolle ermächtigten Vereinsmitgliedern vorzulegen. Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Prüfungen/Kontrollen durchzuführen.
  • Den Anweisungen der Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten.
  • Die Trainingsstrecken dürfen nur im richtigen Streckenverlauf und in die richtige Richtung befahren werden.
  • Kinder und Jugendliche dürfen ohne Aufsicht durch die Erziehungsberechtigten oder einen mit der Aufsicht betrauten Volljährigen die Trainingsstrecken nicht befahren.
  • Alle anderen Personen dürfen die große Trainingsstrecke aus Sicherheitsgründen nicht alleine befahren. Es ist zu warten bis eine weitere Person anwesend ist. Ggf. ist das Training einzustellen.

Die Richtlinien zur Nutzung des Vereinsgeländes/Trainingsstrecken des AMC können unter dem Menüpunkt „Formulare“ herunter geladen werden.

Bei groben Verstößen gegen die Richtlinien zur Nutzung des Vereinsgeländes und der Trainingsstrecken des AMC Langgöns im ADAC e.V., bei wiederholten Verstößen oder vereinsschädigendem Verhalten erfolgen bei Vereinsmitgliedern Abmahnungen sowie Entzug des Jahresstreckenausweises, bei Gastfahrern Entzug der Tageskarte, Platzverweis sowie befristetes oder dauerhaftes Hausverbot.

Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückvergütung von Leistungen, die dem Verein gegenüber bereits erbracht wurden.

Sachverhalte, die strafrechtliche Tatbestände betreffen, werden unabhängig davon von uns in diesem Zusammenhang gesondert zur Anzeige gebracht.

Der Vorstand des AMC Langgöns im ADAC e.V